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Wohnberatung

Die Finanzierung ist meist auf mehrere Leistungsträger aufgeteilt. Präventive Maßnahmen werden nicht finanziert. Ein Badewannenlifter ist ein Pflegehilfsmittel => Definition der AOK.

 „Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nach §40 Abs. 4 SBG XI“

(Bauliche Maßnahmen bleiben  <--------> Hilfsmittel werden wieder eingesammelt.)

Es gibt einen Zuschuss für einen Hebeaufzug. Das ist Aushandlungssache (bei 10.000,-€ aufwärts). Wird er nur von 1 Person genutzt, ist Selbstzahlung gefordert, es handelt sich um eine bauliche Maßnahme.

Treppenlift

Für das 1. Stockwerk entstehen Kosten von ca. 10.000,-€, es gibt nur eine Teilzuschuss.

Ein Treppensteiggerät gilt als Hilfsmittel und wird von der Krankenkasse finanziert. Das Sanitätshaus schult.

Ein Austausch (= kein Hilfsmittel) wird durch die Pflegekasse finanziert als Wohnumfeld-verbessernde Maßnahme.

 

Finanziert wird auch:

Detaillösungen: für Küchen, Schlafzimmer, Bad, Toilette, Türschwellen usw.