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Führung von Betreuungen

Diese Menschen erhalten durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts einen gesetzlichen Betreuer als rechtlichen Vertreter.



Läßt sich kein ehrenamtlicher Betreuer aus dem persönlichen Umfeld des Hilfsbedürftigen finden, bestellt das zuständige Vormunschaftsgericht einen professionellen Vereins- und Berufsbetreuer.
Dieser trifft anstelle des Betroffenen die notwenigen Entscheidungen, wobei er jedoch verpflichtet ist, die Wünsche des Betreuten zu beachten bzw. diesen in die Entscheidungsfindung miteinzubinden.
Die Aufgaben sind so verschieden, wie die betreuten Menschen. Das Amtsgericht legt individuell für die Person fest, in welchen Bereichen eine Betreuung notwenig ist.


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