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Freiwilliges Soziales Schuljahr

Rahmenvereinbarung

  1.  Die Schülerin/der Schüler hat sich im Rahmen des Freiwilligen Sozialen                Schuljahres für das Schuljahr 2022 /2023 verbindlich bereit erklärt, regelmäßig in ihrer/seiner von ihr/ihm gewählten Einsatzstelle vom 4. Oktober 2022 bis Ende Juli 2023, Dienst zu tun. Sie/er übernimmt bei ihrem/seinem Einsatz Aufgaben im sozialen,kulturellen, sportlichen, im ökologischen oder im Notfallbereich.

 

  1. Der Schülerin/dem Schüler dürfen keine über ihre/seine Kompetenz hinausgehenden Arbeiten aufgetragen werden. Des Weiteren dürfen keine Arbeiten vergeben werden, die durch eine hauptamtliche Kraft erbracht werden müssten (z.B. Reinigungskraft).

 

  1. Der Dienst ist freiwillig und wird nicht vergütet.

 

  1. Die Einsatzzeit beträgt in der Regel am Nachmittag wöchentlich zwei Stunden. Der Dienst kann aber auch blockweise an den Wochenenden geleistet werden, z.B. Aktionen des BN, Übungen der FFW, Einsatz in der Weißenburger Tafel etc. Der Einsatz in den Schulferien ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit den Ansprechpartnern der jeweiligen Schule bzw. Frau Gsänger möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Erholungswert der Ferien für die Schülerin/den Schüler Vorrang hat.

 

  1. Bei Verhinderung (z.B. Krankheit) benachrichtigt der Schüler/die Schülerin sofort die Einsatzstelle.

 

  1. Die Aufgabe der Einsatzstelle ist es, die Schülerin/den Schüler einzuarbeiten und alle für die Betreuung relevanten Informationen weiterzugeben. Zur Begleitung der Schülerin/des Schülers muss ein Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Ein gegenseitiges Kennenlernen von Schülerin/ Schüler und einer evtl. zu betreuenden Person vor der Übernahme der Tätigkeit ist Voraussetzung für das Zustandekommen der Zusammenarbeit.

 

  1. Die Schülerin/der Schüler verpflichtet sich, absolute Verschwiegenheit (über die Lebenssituation/ Privatsphäre/Namen) gegenüber Dritten auch nach Ende des Dienstes zu wahren.

 

  1. Die Schülerin/der Schüler respektiert die Wünsche der Einsatzstelle und der zu betreuenden Person und spricht eigene Ideen und Pläne mit diesen ab.

 

  1. Bei evtl. Not- oder Unfällen benachrichtigt die Schülerin/der Schüler sofort ihren/seinen Praxisanleiter in der Einsatzstelle bzw. Arzt, Rettungsdienst etc.

 

  1. Die Schülerinnen/der Schüler sind – wie bei jeder schulischen Veranstaltung – über die Schule unfallversichert Wir empfehlen den Schülerinnen/den Schülern, eine private Haftpflicht zu haben.

 

  1. Die Einsatzstelle verpflichtet sich der/dem FSSJ-Teilnehmenden ein Zeugnis mit einer differenzierten Würdigung über den geleisteten Einsatz auszustellen. Dafür vorgesehene Vordrucke werden vom Diakonischen Werk im Juni 2023 an die Einsatzstellen versandt.

 

  1. Das Diakonische Werk übernimmt keine Haftung für den durch die Schülerin/den Schüler verursachte Schäden.

 

  1. Bei auftretenden Schwierigkeiten zwischen Einsatzstelle und Schülerin/Schüler kann das Diakonische Werk zur Vermittlung in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner dafür ist  Frau Gsänger

(Tel:  09141 / 86 00 360 ).