key
Startseite  |  Kontakt & Service  |  Seitenübersicht

Sleep In - Notschlafzimmer für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 27 Jahre

 

Das Sleep In bietet jungen Menschen im gesamten Landkreis vorübergehend einen sicheren Aufenthaltsort und hat die Abwendung der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit zum Ziel. Die Unterbringung im Notschlafzimmer wird von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und dem Streetwork Gunzenhausen / Muhr am See organisiert. Die Nutzung des Notschlafzimmers ist an die Inanspruchnahme der Beratungsdienste (Allgemeine Sozialberatung, Streetwork, Wohnungsnotfallhilfe etc.) und der tagesstrukturierenden Angebote (z.B. JUZ) des Diakonischen Werks gebunden und beschränkt sich in der Regel auf zwei bis sechs Wochen. Im Rahmen der angegliederten Unterstützungsangebote, können der Hilfebedarf weiter definiert und andere Leistungsansprüche geklärt werden.

Die Klientinnen und Klienten sollen während ihres Aufenthalts soweit stabilisiert werden, dass sie – wenn notwendig unter Einschaltung nachgehender Hilfen – nach dieser Zeit mit konkreten schulischen bzw. beruflichen Perspektiven in eine eigene Wohnung oder aber in eine andere Einrichtung entlassen werden können.

Zielgruppe:

Das Angebot richtet sich wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsende zwischen 18 und 27 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben.

 

Schwerpunkte der angegliederten Beratung:

  • Sicherstellung der Grundversorgung in den Bereichen Ernährung, Hygiene & Schutz
  • Erstinformation und -beratung über Hilfsangebote
  • Existenzsicherung / Beantragung von Sozialleistungen
  • Ermittlung von Unterstützungsbedarfen
  • Hilfe bei der Wohnungssuche / Coaching in der Rolle als Mieter
  • Anstoß zur Auseinandersetzung mit
  • realistischen Lebensperspektiven
  • Bewerbungshilfen

Kontakt

Streetwork Gunzenhausen / Muhr am See:

Postgässchen 1

91710 Gunzenhausen

Tel: 09831 / 884806

Fax: 09831 / 884852

Mobil: 0151 / 10372327

E-Mail:  streetwork@diakonie-wug.de 

Hinweis

Einweisungen in das Notschlafzimmer finden nur von Montag bis Donnerstag durch die o.g. Stellen statt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf die Unterbringung im Notschlafzimmer. In dringenden Fällen der Obdachlosigkeit ist die jeweilige Gemeindeverwaltung zuständig.

Das Projekt wird unterstützt von der Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern.