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Kostenloses Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien

Seit dem 01.04.2010 gilt das neue Bundesdatenschutzgesetz. Es hat nun jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Wir haben diverse Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien zum Download für Sie bereitgestellt.

Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit - Musterbrief

Bei einer drohenden oder schon eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist es sinnvoll den Gläubiger über seine Situation zu informieren.

Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Situation (Bescheid, Bestätigung o. ä.) wegzuschicken.

Ein Musterschreiben wie eine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt werden kann finden Sie hier. (hier als Word-Dokument

Unverhältnismäßige Stromsperre abwenden - Musterbrief 

Eine drohende Liefersperre können Sie verhindern, indem zahlen bzw. ein Stundungs- und Ratenzahlungsarrangement treffen oder ggf.· auf die „Unverhältnismäßigkeit“ der Liefersperre hinweisen und die Gründe dafür nachweisen und · Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass Sie zeitnah den gesamten Rückstand ausgleichen können, wobei insbesondere auch die Übernahme der Energieschulden durch Dritte/Sozialleistungsträger in Frage kommt.

Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einer Stellungnahme einer Beratungsstelle zusammen wegzuschicken.

Ein Musterschreiben wie eine unverhältnismäßige Stromsperre abwenden finden Sie hier. (hier als Word-Dokument)

Musterschreiben zur Rückforderung des zusätzlichen Entgeltes für ein Pfändungsschutzkonto

Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen ( siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).

Ein Musterschreiben wie Sie die Gebühren wieder zurück fordern können, finden Sie hier. 

Antrag auf Geltendmachung eines Bedarfs als Härtefall (SGBII) - Musterbrief  

Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass mit der Regelleistung praktisch alle Bedarfe , die sich aus unterschiedlichen Lebenslagen ergeben, pauschal abgegolten sein sollen. Daneben gibt es bisher schon die in § 21 SGB II geregelten Mehrbedarfe. Verfassungswidrig ist jedoch, dass der Gesetzgeber auch für atypische , unabweisbare Ausgaben eines besonderen Bedarfs zu wenige Ausnahmen vorsieht. Zusätzliche Leistungen sind dann anzuerkennen, wenn es sich um unabweisbare, laufende und nicht nur einmalige und besondere ( atypische ) Bedarfe handelt.

Beispiele:
• Bildungsausgaben für Kinder
• Ausüben des Umgangsrechts mit Kindern (Fahrtkosten)
• Hilfebedürftige, mit einer privaten Krankenversicherung
• Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für chronisch Kranke
• Kosten einer Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer

Ein Musterschreiben wie ein Bedarf als Härtefall beantragt werden kann finden Sie hier. (hier als Word-Dokument)