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Existenzsicherung

Kurz zusammengefasste Informationsblätter zu existenzsichernden Themen wie

Wohnungssicherung
Energiesicherung
Kontopfändung / P-Konto
Recht auf ein Girokonto
Einkommenspfändung
Sachpfändung
Verbraucherinsolvenzverfahren

 finden Sie auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft für Schuldnerberatung in Hessen. 

Diese Informationen gibt es auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.

P-Konto-Informationen

Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz finden Sie  hier.

Wichtiges in kürze:

  • Jeder hat einen Anspruch darauf, dass sein Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 EUR je Kalendermonat. Die Inanspruchnahme des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto setzt ein entsprechendes Guthaben voraus.
  • Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers (Pfändungsschuldners) erhöhen. Dazu benötigt der Kontoinhaber eine Bescheinigung, welche Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Rechtsanwälte, Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Man kann auch bei der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichtes einen Beschluss auf Erhöhung des Grundfreibetrages stellen.
  • Sollte der Bank eine Kontopfändung zugestellt werden, kann nun beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung der Pfändung für 12 Monate beantragt werden, wenn man nachweisen kann, dass sich in diesem Zeitraum die Lebensumstände voraussichtlich nicht verändern werden.
  • Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).

Haushaltsplan - Muster

Wenn Sie für sich einen Haushaltsplan erstellen möchten, haben wir hier ein Musterhaushaltsplan vorbereitet.
Sie können ihn sich als Excel-Datei herunterladen und selbst bearbeiten
oder als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken. 

 

Öffentliche Insolvenzbekanntmachungen

Auf der Seite  Insolenzbekanntmachungen.de können Sie Informationen über Insolvenzverfahren in unserem Landkreis bekommen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Wählen Sie die Detailsuche aus
  2. Wählen Sie als Bundesland Bayern aus
  3. Wählen Sie als Gericht Ansbach aus
  4. Tragen Sie entweder einen Namen und/oder einen Ort ein
  5. Drücken Sie nun Suche starten
    Nun werden je nach Eingabe alle Fälle mit dem Namen oder alle Fälle eines Ortes im Gerichtsbezirk aufgelistet. Sie können jetzt alle, den Fall betreffenden Schriftstücke des Gerichtes lesen oder ausdrucken.