Wohnberatung
Die Finanzierung ist meist auf mehrere Leistungsträger aufgeteilt. Präventive Maßnahmen werden nicht finanziert. Ein Badewannenlifter ist ein Pflegehilfsmittel => Definition der AOK.
„Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen nach §40 Abs. 4 SBG XI“
(Bauliche Maßnahmen bleiben <--------> Hilfsmittel werden wieder eingesammelt.)
Es gibt einen Zuschuss für einen Hebeaufzug. Das ist Aushandlungssache (bei 10.000,-€ aufwärts). Wird er nur von 1 Person genutzt, ist Selbstzahlung gefordert, es handelt sich um eine bauliche Maßnahme.
Treppenlift:
Für das 1. Stockwerk entstehen Kosten von ca. 10.000,-€, es gibt nur eine Teilzuschuss.
Ein Treppensteiggerät gilt als Hilfsmittel und wird von der Krankenkasse finanziert. Das Sanitätshaus schult.
Ein Austausch (= kein Hilfsmittel) wird durch die Pflegekasse finanziert als Wohnumfeld-verbessernde Maßnahme.
Finanziert wird auch:
Detaillösungen: für Küchen, Schlafzimmer, Bad, Toilette, Türschwellen usw.